Allgemeine Geschäftsbedingungen Für TommaTech GmbH

 

Allgemenies

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf- und Lieferungsverträge der Fa. TommaTech GmbH, Angerlweg 14, 85748 Garching, (nachstehend „TommaTech“), gegenüber ihren Kunden (nachstehend „Kunde“). Sie gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Kauf- und Lieferverträge mit demselben Kunden, ohne dass TommaTech im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der TommaTech an den Kunden verkauften Produkte (nachstehend "Produkt(e)" genannt).
  2. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn TommaTech hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TommaTech in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von TommaTech geändert werden, zusammen mit der schriftlichen Zustimmung von TommaTech für jeden schriftlichen Vertrag oder jede Änderung, die von TommaTech vorgenommen wird. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber TommaTech abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen TommaTech und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
  4. Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz von TommaTech in Garching maßgeblich. TommaTech ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

Vertragsabschluss

  1. Angebote von TommaTech sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn TommaTech dem Kunden Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen auch in elektronischer Form überlassen hat, an denen TommaTech sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Des Weiteren können die technischen Daten von den Angaben auf der Homepage und in den Katalogen abweichen. Der Kunde erkennt an, dass er kein Recht auf Minderung des Kaufpreises aufgrund von produktionsbedingten Abweichungen hat.
  2. Die bei Vertragsabschluss vorgelegten Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots weitergegeben und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von TommaTech auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von TommaTech. Für die Zwecke der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle Informationen als vertrauliche Informationen behandelt, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung von der anderen Partei sowie auch deren Vertreter nach Vertragsunterzeichnung, während der gesamten Vertragslaufzeit ausgehändigt oder offengelegt werden, einschließlich nicht beschränkt auf Geschäftspläne, Strategien, Finanzinformationen, patentierte, lizenzierte, urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützte Informationen sowie technische Informationen in Bezug auf Design, Betrieb und Wartung der Produkte und Ideen von TommaTech.
  3. Ein Vertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung von TommaTech Schriftform oder per E-Mail zustande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
  4. Nach der Bestätigung der Bestellung durch TommaTech ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom jeweiligen Vertrag zurücktreten.
  5. Die Mitarbeiter oder sonstige Vertriebsmittler von TommaTech sind nicht befugt, von diesem Dokument abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären.

Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

  1. Sofern die Preise nicht einzelvertraglich vereinbart werden, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von TommaTech. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. 
  2. Die Kosten für Verpackung, ggf. Verzollung, Fracht, Transport sowie Umsatzsteuer beim Verkauf trägt der Kunde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 
  3. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen von TommaTech per Vorkasse zu zahlen. Die Zahlung ist unverzüglich nach Vertragsschluss fällig, Zahlungen haben in der bei der Bestellung vereinbarten Währung zu erfolgen. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen.  
  4. Sofern TommaTech mit einem Kunden gesondert eine Zahlung des Rechnungsbetrages per Kreditkarte vereinbart, gilt eine Zahlungsgebühr in Höhe von 3 %, die vom Kunden zu tragen ist.  
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so stehen TommaTech Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, TommaTech Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für Sie als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.  
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von TommaTech auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist TommaTech nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und   gegebenenfalls nach Fristsetzung   zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
  7. Der Kunde trägt sämtliche Kosten für Rücklieferungen, die nicht durch eine mangelhafte Lieferung durch TommaTech veranlasst wurden. 
  8. Im Falle des Verkaufs eines Produkts stellt die TommaTech dem Kunden eine Rechnung aus, und der Kunde wird benachrichtigt.

Lieferfrist und Verzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von TommaTech bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Einhaltung der Lieferfrist durch TommaTech setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. 
  2. Bei von TommaTech angegebenen Lieferfristen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Termine befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit TommaTech eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen Liefertermin“ bezeichnet hat. 
  3. Sofern TommaTech verbindliche Fristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird TommaTech den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen.  
  4. Die Lieferfrist kann sich verzögern bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von TommaTech liegen; Streik, höhere Gewalt, Schiff, Unfall. Ebenso handelspolitischer Maßnahmen; Krieg, Pandemien. Dies gilt auch, wenn Umstände bei Unterlieferanten eintreten; Rohstoffmangel, Brand, pandemiebedingte Arbeitsniederlegung, Energiemangel und sonstige von TommaTech nicht zu vertretende Betriebsstörungen. 
  5. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist TommaTech berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet TommaTech unverzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
  6. TommaTech ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. 
  7. Der Eintritt des Verzugs von TommaTech bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.  
  8. Kommt der Kunde mit der Zahlung oder dem Empfang des Produkts in Verzug, kann die TommaTech vom Kunden den gesamten entstandenen Schaden, einschließlich der Mehrkosten, verlangen.

Gefahrübergang und Versand 

  1. Bei Versendung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald TommaTech die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Datum der Versandbereitschaft auf diesen über, jedoch ist TommaTech verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
  3. Sofern der Kunde die Versandart nicht vorschreibt, ist TommaTech berechtigt, die günstigste Versandart und den günstigsten Versandweg nach freiem Ermessen zu wählen. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des Untergangs und/oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder eine ihm zurechenbare Person übergeben wird.
  4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist die von TommaTech angegebene Anschrift, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Eigentumsvorbehalt

  1. Wenn der Kunde einen unbezahlten Produktpreis für die von TommaTech gekauften Produkte hat, hat der Kunde in keinem Fall das Recht, diesen gegenüber TommaTech zu verrechnen (z.B. bei mangelhafter Lieferung des Produkts).
  2. TommaTech behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung vor. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Der Kunde darf den Kaufgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen über den Kaufgegenstand durch Dritte hat er den Verkäufer unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nicht- oder Minderzahlung der fälligen Vergütung, ist TommaTech berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, darf TommaTech diese Rechte nur geltend machen, wenn TommaTech dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Gewährleistung, Beschaffenheit und Haftung für Mängel

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall bleiben die gesetzlichen Vorschriften der §§ 478, 445a, 445b BGB unberührt.
  2. Grundlage der Mängelhaftung von TommaTech ist vor allem die über die Beschaffenheit der Produkte getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Produkte gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor Annahme des Angebots überlassen oder in gleicher Weise wie diese Verkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Muster gelten dabei nur als Typenmuster, welche die ungefähre Beschaffenheit der Ware veranschaulichen sollen. Sie begründen keinen Anspruch des Kunden darauf, dass den gelieferten Produkten in allen Einzelheiten diesem Muster entspricht. Handelsübliche oder geringe Abweichungen behält sich TommaTech ausdrücklich vor.
  3. Im Falle von Mängelansprüchen des Kunden sind die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB zu beachten. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist TommaTech hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 2 Tagen nach dem Liefertermin erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falschlieferung) innerhalb von 2 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist die Haftung von TommaTech für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Es gilt die gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
  4. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge durch den Kunden wird TommaTech nach eigenem Ermessen die Produkte durch ein mangelfreies Produkt ersetzen oder die Mängel beheben. TommaTech ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne die Zustimmung von TommaTech Eingriffe in oder Änderungen an die Produkte vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe und Änderungen verursacht wurde. TommaTech ist auch nicht zur Nacherfüllung verpflichtet bei Inbetriebnahme, der unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verkauften Produkte durch nicht autorisierte Installateure. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden. Es gilt die gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Haftungsausschluss

  1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet TommaTech, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. TommaTech haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Verletzung von Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten sowie für Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet TommaTech nicht.
  2. Die TommaTech kann nicht für fehlerhafte Angaben des Kunden verantwortlich gemacht werden. TommaTech übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden aufgrund der bereitgestellten Informationen. Schadensersatzansprüche können diesbezüglich gegenüber TommaTech nicht geltend gemacht werden.
  3. TommaTech übernimmt keine Verantwortung für die als OEM hergestellten Produkte. Der Hersteller trägt die alleinige Verantwortung für die als OEM hergestellten Produkte.
  4. Ist die Haftung von TommaTech ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TommaTech.
  5. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der Produkte an den Kunden oder nach Abnahme der Produkte. Die Rechte des Kunden aus den einschlägigen Gesetzen bleiben vorbehalten.
  6. Die Gesamthaftung von TommaTech in jedem Fall, die sich hauptsächlich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die zu verkaufenden Produkte, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem eventuellen Kaufvertrag ergibt, übersteigt nicht den Verkaufspreis des angeblich mangelhaften Produkts an den Kunden durch TommaTech.
  7. Ist der Endabnehmer der Produkte ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen.

Widerrufsbelehrung & Widerrufsrecht

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, die Produkte in Besitz genommen haben bzw. hat.
  2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (Angerlweg 14 Garching b. München, +49 89 1250 36 860, PLZ-85748, head@tommatech.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das beigefügte Muster-Widerrufs Formular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
  4. Widerrufsfolgen; Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (falls der Kunde den Transport bezahlt hat), unverzüglich zu erstatten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene Standardlieferung gewählt hat).
  5. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren vollständig zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren vollständig zurückgesandt hat.
  6. Die vollständige Rücksendung der Produkte muss innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen, nachdem wir über die Entscheidung zum Widerruf informiert wurden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
  7. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:  
    1. Verträge zur Lieferung von Produkten, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
    2. Verträge zur Lieferung versiegelten Produkten, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Schutzrechte

  1. TommaTech behält sich an allen gelieferten Produkten, Verpackungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TommaTech nutzen, ohne dass ihm eigenständige Rechte am Werbematerial erwachsen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Weiterveräußerung der von TommaTech erworbenen Produkten keine fremden Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) zu verletzen. Dem Kunden ist es ferner untersagt, eigenes Bildmaterial von den Produkten und Verpackungen anzufertigen und zu nutzen.

Datenschutz

  1. Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, die durch die Kunden oder durch sie beauftragte Dritte in ihrem Namen erfolgen, ist TommaTech berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. TommaTech ist auch berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von TommaTech.

Salvatorische Klausel

  1. Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Sonstige Bedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in dreifacher Ausfertigung in ebenso authentischen Originalen in englischer, deutscher, türkischer Sprache ausgeführt. Im Falle von Abweichungen zwischen dem deutschen, englischen und türkischen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der deutsche Text maßgebend.
  2. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Amtsgericht München zuständig. TommaTech ist auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlich zugelassenem Gerichtsstand zu klagen.

Stand: 10.01.2024